Wenn es darum geht, rechtzeitig für den Fall der Fälle vorzusorgen, begegnet man oft den Begriffen „Patientenverfügung“ und „Vorsorgevollmacht“. Doch was genau bedeuten diese Begriffe und wie unterscheiden sie sich? In diesem Beitrag beleuchten wir die Unterschiede und erläutern, warum beide Dokumente wichtig sind.
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst zu entscheiden. Typische Szenarien umfassen schwerwiegende Unfälle oder Krankheiten, die Ihre Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen. Sie können beispielsweise festlegen, ob Sie in bestimmten Situationen künstlich ernährt oder beatmet werden möchten.
Eine Vorsorgevollmacht hingegen ist ein Dokument, in dem Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, in Ihrem Namen rechtliche, finanzielle und medizinische Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Person wird oft als Bevollmächtigter oder Bevollmächtigte bezeichnet und kann sicherstellen, dass Ihre Wünsche aus der Patientenverfügung auch tatsächlich umgesetzt werden.
Während die Patientenverfügung konkret Ihre medizinischen Wünsche festhält, stellt die Vorsorgevollmacht sicher, dass eine Vertrauensperson diese Wünsche umsetzt und auch andere notwendige Entscheidungen in Ihrem Sinne trifft. Ohne eine Vorsorgevollmacht müssten Ihre Angehörigen unter Umständen eine gesetzliche Betreuung beim Gericht beantragen, was zeitaufwendig und belastend sein kann.
Eine umfassende Vorsorge umfasst sowohl eine Patientenverfügung als auch eine Vorsorgevollmacht. Zusammen sorgen diese Dokumente dafür, dass Ihre Wünsche respektiert und notwendige Entscheidungen schnell und in Ihrem Sinne getroffen werden können.